Regelungen zum Sportbetrieb vom 07.06.2021 bis 04.07.2021
Liebe Mitglieder,
die beim TSV Pliening-Landsham e.V. geltende Regelung für den Sportbetrieb im Zeitraum vom 07.06.2021 bis 04.07.2021 kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden.
Ein Ausschluss der Teilnahme am Trainingsangebot- und Wettkampfbetrieb sowie ein Zutrittsverbot zu den Sportstätten gilt für
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (z.B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).
- Personen mit einer nachgewiesenen SARS-CoV-2 Infektion
- Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer Person mit bestätigter SARS-CoV-2 Infektion hatten.
- Personen, die einer amtlichen Quarantäne unterliegen.
Des Weiteren bitten wir die nachfolgenden Hinweise zu beachten.
- Die Verwendung der Umkleidekabinen ist unter Einhaltung des Mindestabstandes erlaubt. Mehrplatzduschräume bleiben geschlossen.
- Schnupper-/Probetraining ist nur bei der Durchführung eines kontaktfreien Trainings innerhalb der festen Trainingsgruppe erlaubt. Details können beim jeweiligen Übungsleiter/Trainer erfragt werden.
- Bei einer Wahlmöglichkeit ob "Sport mit Kontakt" oder "Kontaktfreier Sport" durchgeführt wird, liegt die Entscheidung in der Verantwortung des jeweiligen Übungsleiters/Trainers.
Hinweise für vollständig Geimpfte und Genesene:
- Personen die vollständig geimpft sind, sind negativ getesteten Personen gleichgestellt, sofern die 2. Impfung mind. 14 Tage zurück liegt. Als Nachweis dient der Impfnachweis. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein negativer Test erforderlich.
- Eine genesene Person muss durch Vorlage eines schriftlichen Nachweises oder eines elektronischen Dokumentes einen positiven PCR-Test, welcher nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate ist, nachweisen. Liegt der Nachweis außerhalb des gültigen Zeitraums ist ein negativer Test erforderlich.
- Weisen vollständig geimpfte Personen oder auch genesene Personen allgemeine Krankheitssymptome oder COVID-19 ähnliche Symptome auf, so dürfen auch diese die Sportstätte nicht betreten.
Der Nachweis wird durch Vorlage im Büro des TSV Pliening-Landsham e.V. erbracht. Ebenfalls, jedoch freiwillig und nach eigenem Ermessen, kann der Nachweis auch an die unten angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt werden. Bei Vorlage im Büro wird um vorherige Terminabsprache gebeten (per E-Mail an covid19@tsv-pliening.de).
Mit sportlichen Grüßen
Danijel Bobovecki
Erster Vorsitzender