Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb wird in der Zeit vom 02.11.2020 bis 30.11.2020 eingestellt!
Liebe Mitglieder,
wie Sie sicherlich bereits den Medien entnehmen konnten, hat die bayerische Staatsregierung für den Zeitraum 02.11.2020 bis 30.11.2020 einen teilweisen Lockdown beschlossen und angeordnet.
Was bedeutet das für den Verein und seine Mitglieder?
Findet im Zeitraum vom 02.11.2020 – 30.11.2020 regulärer Trainings- und Spiel-/Wettkampfbetrieb statt?
Nein. Wir dürfen in diesem Zeitraum den geregelten Trainingsbetrieb nicht aufrechterhalten. Ebenso darf kein Spiel-/Wettkampfbetrieb im Amateursport stattfinden.
Werden die Meisterschafts-/Pokalspiele (Fußball) nach dem 30.11.2020 fortgesetzt?
Das wissen wir heute noch nicht. Der BFV Vorstand wird bezüglich einer vorgezogenen Winterpause am 02.11.2020 einen Beschluss fassen und seine Mitgliedsvereine informieren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf unserer Homepage oder bei ihrem zuständigen Übungsleiter/Trainer.
Finden die angesetzten Abteilungsversammlungen statt?
Für den Zeitraum vom 02.11.2020 – 30.11.2020 sind Versammlungen und Sitzungen im Präsenzformat untersagt, d.h. folgende geplante Abteilungsversammlungen können nicht in der üblichen Form abgehalten werden:
Abteilungsversammlung Gymnastik
Abteilungsversammlung Karate
Abteilungsversammlung Tischtennis
Wir werden prüfen ob diese Versammlungen stattdessen als Online-Versammlungen abgehalten werden können. Weitere Informationen hierzu werden Sie auf unserer Homepage nachlesen können.
Findet die für den 04.12.2020 geplante Mitgliederversammlung statt?
Diese Frage können wir heute noch nicht beantworten. Sollte der ab 02.11.2020 einsetzende teilweise Lockdown nach dem 30.11.2020 verlängert werden, darf die Mitgliederversammlung nicht stattfinden. Wegen den anstehenden Wahlen kann die Mitgliederversammlung nicht als Online-Versammlung angeboten werden; hierfür fehlt die notwendige technische Infrastruktur. Der Vorstand wird sich hierzu beraten und weitere Informationen auf der Homepage veröffentlichen. Eine nochmalige schriftliche Einladung per Brief (für alle Mitglieder die nicht in der Gemeinde Pliening wohnhaft sind) erfolgt nicht.
Bleibt die Geschäftsstelle im Zeitraum vom 02.11.2020 – 30.11.2020 geöffnet?
Nein, die Geschäftsstelle ist in diesem Zeitraum ebenfalls geschlossen. Sofern Sie Unterlagen in Papierform abgeben möchten/müssen, können Sie uns diese per Einwurf in den Briefkasten am Vereinsheim zukommen lassen. Der Briefkasten wird regelmäßig geleert. Der Kontakt per E-Mail an info@tsv-pliening.de kann weiterhin genutzt werden. Der telefonische Kontakt ist auch möglich, jedoch kommt es hierbei zu Verzögerungen in der Abarbeitung. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Mit sportlichen Grüßen
Danijel Bobovecki
Erster Vorsitzender