Regelungen zum Sportbetrieb ab dem 29.11.2021
Liebe Mitglieder,
die beim TSV Pliening-Landsham e.V. geltende Regelung für den Sportbetrieb ab dem 29.11.2021 unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung kann der nachfolgenden Grafik oder dem angehängten PDF Dokument entnommen werden.
Des Weiteren werden nachfolgende Regelungen festgelegt:
Vereinsheim:
- Zugang ist nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung erlaubt.
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist beim Betreten des Vereinsheimes Pflicht.
Aktive Sportler*innen:
- Der Zugang zu den Sportstätten (Indoor und Outdoor) darf nur durch Sporttreibende erfolgen, soweit diese einen gütigen Nachweis zur Impfung oder Genesung und zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können.
Ausnahmenregelung:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Kinder die noch nicht eingeschult sind
- Schülerinnen und Schüler (bis 17 Jahren) mit regelmäßigen Schultes-tungen (Nachweis in Form eines Schulausweises oder einer Schulbestä-tigung ist beim verantwortlichen Übungsleiter/Trainer vorzulegen).
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hierfür ist ein schriftliches ärztliches Attest im Original mit Anga-be zu Name und Geburtsdatum erforderlich. Zusätzlich muss ein negati-ver PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, beim verantwortlichen Übungsleiter/Trainer vorge-legt werden.
- Als Testnachweis ist erlaubt, ein
- PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
- PoC-Antigentest (Schnelltest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
- ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- Übungsleiter/Trainer sind verpflichtet die erforderlichen Nachweise vor jeder Übungsstunde/Trainingsstunde zu prüfen. Alternativ kann auch der 2G Nachweis (nicht aber der Testnachweis) freiwillig per Email an covid19@tsv-pliening.de eingereicht werden.
- Übungsleiter/Trainer sind verpflichtet die Aufsichtspflicht bei einem Selbsttest vor Ort wahrzunehmen. Sportler*innen müssen einen zugelassenen (siehe Abschnitt Testnachweis) Selbsttest mitbringen. Die Aufsichtspflicht bei einem Nachweis durch einen Selbsttest kann nicht auf Eltern übertragen werden.
- Die Verwendung von Umkleiden und Duschen ist erlaubt. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Umkleiden und Toiletten (Ausnahmen siehe Maskenpflicht).
- Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf der Sportanlage / in der Sportstätte (außer bei der Sportausübung). Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahren. Kinder und Jugendliche von 6 – 16 Jahren sind zum Tragen einer geeigneten OP-Maske verpflichtet.
- Bei Nichteinhaltung wird der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die entsprechende Person vom Trainingsbetrieb ausschließen.
- Fragen sind zu richten an covid19@tsv-pliening.de
Mit sportlichen Grüßen
Danijel Bobovecki
Erster Vorsitzender